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   VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99, 107/99   

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VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99, 107/99 (https://dejure.org/2000,16989)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99, 107/99 (https://dejure.org/2000,16989)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24. August 2000 - VerfGH 107 A/99, 107/99 (https://dejure.org/2000,16989)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99
    b) Art. 23 Abs. 1 VvB ist nicht verletzt, auch wenn man entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur inhaltsgleichen Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (grundlegend: BVerfGE 89, 1 = NJW 1993, 2035 f.; s. ferner: BVerfG NJW 1995, 1480 f.; BVerfG NJW 1997, 2377; BVerfG NJW-RR 1999, 1097 = WuM 1999, 449 ) davon ausgeht, dass auch das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne anzusehen ist (offengelassen im Beschluss vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 ).

    Darüber hinaus kann der Mieter nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangen, dass das Gericht bei der Auslegung der Sozialklausel des § 556 a BGB mit den dort enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffen, namentlich des Begriffs der "Härte", Bedeutung und Tragweite seines Bestandsinteresses hinreichend erfasst und berücksichtigt (vgl. BVerfGE 89, 1 ).

    Dieser Auffassung liegt keine Missachtung oder unverhältnismäßige Beschränkung des Bestandsinteresses des Mieters zugrunde, das sich auf das Besitzrecht an der gemieteten Wohnung als dem räumlichen Mittelpunkt freier Entfaltung seiner Persönlichkeit bezieht (vgl. BVerfGE 89, 1 ).

    Der Schutzbereich des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit kann nach dieser Judikatur aber in Räumungsprozessen berührt sein, wenn das Mietgericht dem Mieter seine Vorstellungen von angemessenem Wohnraum aufdrängt (vgl. BVerfGE 85, 214 = NJW 1992, 1220 f.; BVerfGE 89, 1 = NJW 1993, 2035 ).

  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 46/97

    Überprüfung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung am Maßstab des Grundrechts

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99
    15 Abs. 1 VvB garantiert den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass einer Entscheidung zu äußern; er verbietet demnach zugleich, einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen den Verfahrensbeteiligten zuvor keine Äußerungsgelegenheit gegeben wurde (vgl. z. B.: Beschlüsse vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 und vom 16. Dezember 1998 - VerfGH 103/97 - JR 2000, 101 f.).

    Willkür im hier maßgeblichen Sinne liegt erst dann vor, wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d. h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände der Auslegung bzw. Sachverhaltsdarstellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. Beschlüsse vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 und vom 16. Dezember 1998 - VerfGH 103/97 - JR 2000, 101 m. w. N., st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 16.12.1998 - VerfGH 103/97

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots bei

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99
    15 Abs. 1 VvB garantiert den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass einer Entscheidung zu äußern; er verbietet demnach zugleich, einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen den Verfahrensbeteiligten zuvor keine Äußerungsgelegenheit gegeben wurde (vgl. z. B.: Beschlüsse vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 und vom 16. Dezember 1998 - VerfGH 103/97 - JR 2000, 101 f.).

    Willkür im hier maßgeblichen Sinne liegt erst dann vor, wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d. h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände der Auslegung bzw. Sachverhaltsdarstellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. Beschlüsse vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 und vom 16. Dezember 1998 - VerfGH 103/97 - JR 2000, 101 m. w. N., st. Rspr.).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99
    Der Schutzbereich des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit kann nach dieser Judikatur aber in Räumungsprozessen berührt sein, wenn das Mietgericht dem Mieter seine Vorstellungen von angemessenem Wohnraum aufdrängt (vgl. BVerfGE 85, 214 = NJW 1992, 1220 f.; BVerfGE 89, 1 = NJW 1993, 2035 ).

    Anders als im Falle der Verneinung der Eignung einer - nach einfachrechtlicher Beurteilung - grundsätzlich der Anbietpflicht unterworfenen Wohnung im selben Gebäude zur Erfüllung der Wohnbedürfnisse des Mieters unter Missachtung seiner subjektiven Wünsche (vgl. hierzu BVerfGE 85, 214 = NJW 1992, 1220 f.) wird durch diese Begrenzung der Anbietpflicht nicht in Art. 7 VvB eingegriffen.

  • BVerfG, 20.05.1999 - 1 BvR 29/99

    Verkennung der Bedeutung des GG Art 14 Abs 1 S 1 für die Rechtsstellung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99
    b) Art. 23 Abs. 1 VvB ist nicht verletzt, auch wenn man entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur inhaltsgleichen Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (grundlegend: BVerfGE 89, 1 = NJW 1993, 2035 f.; s. ferner: BVerfG NJW 1995, 1480 f.; BVerfG NJW 1997, 2377; BVerfG NJW-RR 1999, 1097 = WuM 1999, 449 ) davon ausgeht, dass auch das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne anzusehen ist (offengelassen im Beschluss vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 ).

    Bei der Auslegung und Anwendung der genannten mietrechtlichen Vorschriften sind danach von den Zivilgerichten neben den Belangen des Vermieters, seinem Erlangungsinteresse, auch die Belange des Mieters, sein Bestandsinteresse, angemessen zu berücksichtigen, die beiderseitigen Belange gegeneinander abzuwägen und in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen (BVerfG, NJW-RR 1999, 1097 ).

  • OLG Karlsruhe, 27.01.1993 - 3 REMiet 2/92

    Mietrecht; Eigenbedarf; Alternativwohnung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99
    Zwar müsse ein Vermieter nach dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. Januar 1993 (NJW-RR 1993, 660 = DWW 1993, 40 = WuM 1993, 105 = ZMR 1993, 159) dem Mieter eine Ersatzwohnung anbieten, wenn eine Wohnung im selben Hausanwesen frei sei oder frei werde.

    Das Gericht ist in seinem Urteil von dem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe vom 27. Januar 1993 (NJW-RR 1993, 660 = WuM 1993, 105) ausgegangen, demzufolge es dem wegen Eigenbedarfs nach § 564 b BGB berechtigt kündigenden Vermieter zur Vermeidung der Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Räumungsbegehrens obliege, dem gekündigten Mieter eine nach Zugang der Kündigung frei gewordene andere Wohnung im selben Hausanwesen zur Anmietung anzubieten, sofern nicht Umstände die Neubegründung eines Mietverhältnisses mit diesem Mieter als unzumutbar erscheinen ließen.

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99
    Das Landgericht hat den Gesichtspunkt des Freiwerdens einer Alternativwohnung überhaupt und in einer Weise berücksichtigt, welche den Belangen des Mieters Rechnung trägt (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerfG, NJW 1991, 157 und 2273 f.), ihnen allerdings nicht in dem weitest möglichen Umfang nachkommt.
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99
    In der veröffentlichten neueren Rechtsprechung der Zivilgerichte wurde - ohne eine rechtliche Begrenzung hierauf stets zum Ausdruck zu bringen - die Anbietpflicht für in dem selben Hausanwesen, in angrenzenden Doppelhaushälften und Nachbargebäuden liegende Wohnungen bejaht (vgl. z. B.: LG Berlin, GE 1994, 995 und GE 1997, 240; LG Osnabrück, WuM 1998, 318; LG Wuppertal, WuM 1998, 599).
  • BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 1797/95

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99
    b) Art. 23 Abs. 1 VvB ist nicht verletzt, auch wenn man entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur inhaltsgleichen Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (grundlegend: BVerfGE 89, 1 = NJW 1993, 2035 f.; s. ferner: BVerfG NJW 1995, 1480 f.; BVerfG NJW 1997, 2377; BVerfG NJW-RR 1999, 1097 = WuM 1999, 449 ) davon ausgeht, dass auch das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne anzusehen ist (offengelassen im Beschluss vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 ).
  • BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93

    Eigenbedarfskündigung und Anbietepflicht des Vermieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99
    Dabei kann - ebenso wie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 14 Abs. 1 GG (BVerfG, NJW 1994, 435 f.) - offenbleiben, ob den Vermieter bei verfassungskonformer Auslegung von § 564 a i. V. m. § 242 BGB im Lichte der Eigentumsgarantie überhaupt eine Anbietpflicht trifft.
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde - Darlegung der

  • VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 139/93

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Mietsache (Eigenbedarfskündigung) -

  • LG Berlin, 21.09.1999 - 64 S 113/99

    Berechtigtes Nutzungsinteresse im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB

  • VerfGH Berlin, 22.05.1996 - VerfGH 34/96

    Keine Verletzung des Rechts auf Menschenwürde iSv Verf BE Art 6 durch unter

  • VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95

    Nichteinholung eines Rechtsentscheids in einer Mietsache verletzt Grundrecht auf

  • LG Berlin, 30.09.1993 - 67 S 47/93
  • VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 84/98

    Landgerichtliche Abweisung eines Anspruchs auf Wiederherstellung und Nutzung

  • LG Berlin, 06.01.1997 - 62 S 474/96
  • AG Görlitz, 12.01.1996 - 9 C 799/95
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